für Verwaltung und Auswertung weiterverwenden
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zeitersparnis: Daten werden nur einmal erfasst und automatisch für alle relevanten Meldungen bereitgestellt.
- Plausibilitätsprüfung: Automatische Prüfung vor Übermittlung – fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden frühzeitig erkannt und markiert.
- Rechtssicherheit: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Meldepflichten zuverlässig und verpassen keine Fristen.
- Schnittstellen zu Landessystemen: Direkte Anbindung an Bayerns BayKiBiGWeb, das IDEV-Portal des Statistischen Bundesamtes und weitere Landesportale.
- Übersicht für Träger und Kommunen: Zentrale Bereitstellung und Verwaltung aller melderelevanten Daten in einem System.
- Persönlicher Support: Individuelle Beratung und Einrichtung der Statistikmeldungen – genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Welche Statistikmeldungen werden unterstützt?
Deutschland
- BayKiBiGWeb (Bayern): Erfassung und Übermittlung der Daten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.
- IDEV / Destatis-Kindertagesbetreuungsstatistik: Standardisierte Datenerfassung und -übermittlung an das Statistische Bundesamt.
- Weitere Landesportale: Schnittstellen und Anpassungen für Meldeverfahren weiterer Bundesländer (je nach Bundesland und Funktionsumfang).
Österreich
- Kindertagesheimstatistik: Jährliche Erhebung der Anzahl der Kinder, Betreuungszeiten und personellen Ausstattung.
- Sommeröffnungserhebung: Erfassung der öffnungszeiten und Belegungszahlen in der Ferienzeit.
- Landesstatistiken (z. B. Tirol): Unterstützung für landesspezifische Meldestrukturen und Erhebungsbogen.
Drei Schritte zur fertigen Meldung
1. Daten erfassen
Erfassen Sie die melderelevanten Daten direkt in HOKITA – im Rahmen der ohnehin laufenden Verwaltung.
2. Plausibilität prüfen
HOKITA prüft automatisch auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz. Fehler werden markiert, dokumentiert und können direkt korrigiert werden.
3. Meldung übermitteln
Übergeben Sie die geprüften Daten auf Knopfdruck an die zuständige Statistik- oder Aufsichtsbehörde.
Für wen ist HOKITA geeignet?
- Einrichtungen: Kita-Träger und Kindertageseinrichtungen jeder Größe.
- Träger: Überregionale und lokale Träger mit mehreren Einrichtungen.
- Kommunen: Städte und Gemeinden als Träger oder Aufsichtsbehörden.
- Schulische Betreuung: Ganztagsschulen und Hort-Einrichtungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft müssen Statistikmeldungen erfolgen?
Die Meldeintervalle variieren je nach Bundesland und Erhebungsart. Die jährliche Meldung ist Standard – einige Bundesländer verlangen zudem quartalsweise oder halbjährige Erhebungen.
Was passiert bei Fehlern in der Meldung?
Die integrierte Plausibilitätsprüfung in HOKITA erkennt fehlerhafte oder unvollständige Angaben bereits vor der Übermittlung. Fehler werden markiert, dokumentiert und können direkt korrigiert werden.
Ist die Software für alle Bundesländer geeignet?
HOKITA kann an die Anforderungen mehrerer Bundesländer angepasst werden. Der konkrete Funktionsumfang wird individuell abgestimmt.
Wie sicher sind meine Daten?
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und verarbeitet. HOKITA erfüllt die Anforderungen an den Datenschutz nach DSGVO. Es erfolgt keine Weitergabe an unbefugte Dritte.
Jetzt HOKITA kennenlernen – vereinbaren Sie Ihre kostenlose Demo.
Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise auch zwischen einzelnen Kommunen, Trägern und Einrichtungsarten. Lassen Sie sich zeigen, wie HOKITA gesetzliche und behördliche Statistikmeldungen aus der laufenden Verwaltung heraus unterstützt.
Machen Sie Schluss mit dem jährlichen Statistik-Stress. Mit HOKITA erledigen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Statistikmeldungen zuverlässig, rechtssicher und in einem Bruchteil der bisherigen Zeit.
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